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   BVerwG, 11.10.1982 - 4 B 195.82   

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https://dejure.org/1982,3766
BVerwG, 11.10.1982 - 4 B 195.82 (https://dejure.org/1982,3766)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1982 - 4 B 195.82 (https://dejure.org/1982,3766)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1982 - 4 B 195.82 (https://dejure.org/1982,3766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Feststellungswirkung einer Baugenehmigung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1982 - 4 B 195.82
    Der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil des Senats vom 15. März 1967 - BVerwG 4 C 205.65 - (BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [288 f.]) rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 11.10.1982 - 4 B 195.82
    Insoweit hat der Senat in seinem Beschluß vom 23. Mai 1979 - BVerwG 4 B 65.79 - ausgeführt: "... wegen Abweichung darf die Revision nur zugelassen werden, wenn die von der Abweichung betroffenen Rechtsfragen revisibel sind (BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 - BVerwGE 1, 19 [21])." Angesichts der Irrevisibilität des § 88 der Landesbauordnung und übrigens auch aller anderen landesrechtlichen und ortsrechtlichen Vorschriften, auf die das Berufungsurteil sich stützt, wäre dem Kläger mit der Zulassung der Revision nicht einmal geholfen (vgl. §§ 137 Abs. 1 und 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO).
  • BVerwG, 23.05.1979 - 4 B 65.79

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Abweichungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1982 - 4 B 195.82
    Insoweit hat der Senat in seinem Beschluß vom 23. Mai 1979 - BVerwG 4 B 65.79 - ausgeführt: "... wegen Abweichung darf die Revision nur zugelassen werden, wenn die von der Abweichung betroffenen Rechtsfragen revisibel sind (BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 - BVerwGE 1, 19 [21])." Angesichts der Irrevisibilität des § 88 der Landesbauordnung und übrigens auch aller anderen landesrechtlichen und ortsrechtlichen Vorschriften, auf die das Berufungsurteil sich stützt, wäre dem Kläger mit der Zulassung der Revision nicht einmal geholfen (vgl. §§ 137 Abs. 1 und 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO).
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